
Wer kann sich bewerben?
Der qualifizierende Haupt- bzw. Mittelschulabschluss sowie die gesundheitliche Eignung sind Voraussetzung für den Straßenwärterberuf. Er ist sowohl für weibliche als auch männliche Bewerber (d) geeignet. Künftige Straßenwärter/innen (d) müssen eine rasche Auffassungsgabe, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick besitzen. Die gesundheitliche Eignung zum Erwerb des CE-Führerscheins ist Voraussetzung für die Einstellung, da dieser Führerschein fester Bestandteil der Ausbildung ist.
Wie wird ausgebildet?
Die Ausbildung zum Straßenwärter m/w/d dauert 3 Jahre (Beginn 1. September). Du wirst umfassend und gründlich auf Deinen Beruf und auf die Abschlussprüfung als Facharbeiter/in (d) vorbereitet. Bestandteil der Ausbildung ist auch die Ausbildung auf Fahrzeugen der Klasse CE und der Erwerb des CE-Führerscheins. Neben der fachspezifischen Ausbildung bei den Ausbildungsstellen (Kreisbauhöfe des Landkreises Straubing-Bogen) besuchst Du im Blockunterricht das Städtische Gewerbliche Berufsbildungszentrum in Würzburg (Berufsschule). Daneben finden Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung in Würzburg und an der Straßenmeisterei Gerolzhofen statt.
Beispiele aus dem Ausbildungsinhalt:
- Aufstellen und Warten der Verkehrszeichen, Baustellensicherung
- Pflanzen und Pflegen von Grünanlagen, Bäumen und Sträuchern
- Räumen und Streuen während des Winterdienstes
- Führen von Fahrzeugen der Klasse CE
- Umgang und Wartung moderner Geräte und Maschinen, Herstellen und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen und Wegen, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz
- betriebswirtschaftliches Handeln, Kundenorientierung
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
Wie sehen die Berufsaussichten aus?
Die Ausbildung schließt mit der Überreichung des Facharbeiterbriefes ab. Danach erfolgt in der Regel die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Als Facharbeiter/in (d) bieten wir Dir einen sicheren Arbeitsplatz. Das Gehalt nach Übernahme beträgt ca. 3.250 Euro (brutto) plus Zulagen. Aufstiegsmöglichkeiten bestehen zum/zur Vorarbeiter/in (d) oder zum/zur weitestgehend selbständig tätigen Straßenwärter/in (d).
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Quelle: Landkreis Straubing-Bogen