FSJ - Unterschied zu einem Arbeitsverhältnis

FSJ Hände
  • Das FSJ ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein besonderes Format des Bürgerschaftlichen Engagements. In § 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) heißt es: „Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.“
  • Ein Jugendfreiwilligendienst wird stets ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung und i. d. R. vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung geleistet. Beim FSJ steht aber der arbeitsmarktneutrale Einsatz der Freiwilligen an oberster Stelle. Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle bzw. dem Träger kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst zum Schutz der Freiwilligen weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen aus dem Arbeitsrecht (§ 13 JFDG).
  • Freiwillige bekommen kein Arbeitsentgelt, sondern gesetzliche Anerkennungsleistungen. Dies ist in erster Linie ein angemessenes
    Taschengeld.

Text: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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